Der EuGH kippt den US-Datentransfer.
Mit dem Schrems-II-Urteil (C-311/18, Juli 2020) erklärt der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig. Seitdem steht jede Übertragung personenbezogener Daten an US-Cloud-Anbieter auf rechtlich wackligem Fundament. Gesprächsaufnahmen gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt.