Dein Spritztagebuch liegt in Excel, die Belege als PDF, dazu ein paar Fotos vom Zettel im Handy. Reicht das ab dem 1. Januar 2027? Kurz: nein. Ab dann zählt nur noch eine elektronische, maschinenlesbare Pflanzenschutz-Dokumentation, also eine Ackerschlagkartei oder strukturierte Daten wie CSV und JSON. Wir klären auf: was zählt, was nicht, was du bis wann umstellst. Neu seit September 2026: Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet einen offenen Datenstandard und eine kostenlose App an.

Warum der Zeitpunkt für viele Betriebe so unpassend ist, steht in Dokumentationspflicht 2027: 365FarmNet endet. Hier geht es um das neue Format.

Welche Formate zählen ab 2027?

Kurz gesagt: Maschinenlesbar heißt strukturiert, mit festen Feldern. Ein Bild oder ein Dokument zum Ansehen ist das nicht.

FormatAb 2027 zulässig?Hinweis
Digitale AckerschlagkarteiJaVom Pflanzenschutzdienst Niedersachsen ausdrücklich genannt
CSVJaStrukturiertes Datenformat, vom Pflanzenschutzdienst Niedersachsen genannt
JSONJaWie CSV, eher für Software gedacht
XMLJaWie CSV, eher für Software gedacht
Excel-TabelleFür 2026 ja, für 2027 nicht genanntFür 2026 darfst du Excel beibehalten. Für 2027 nennt die Behörde es nicht. Exportiere die Tabelle als CSV
PDFNeinNicht maschinenlesbar im Sinne der Verordnung
Foto vom PapierzettelNeinEin Bild enthält keine strukturierten Felder
Handschriftlich auf PapierNur bis 31.12.2026Danach elektronisch und maschinenlesbar

Wo bekomme ich das kostenlos?

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet die kostenlose Web-App DiPAgE an. Sie läuft im Browser, braucht keine Registrierung und exportiert als CSV oder JSON. Du arbeitest mit einem Anwendungsformular pro Spritzung: Kultur wählen, Produkt suchen, Dosierung eintragen.

Was gehört in jede Aufzeichnung?

Je Anwendung verlangen Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 diese Angaben. Einige gelten nur, sofern sie zutreffen oder relevant sind.

  1. Name des Anwenders
  2. Art der Verwendung
  3. Bezeichnung des Mittels mit Zulassungsnummer
  4. Datum der Anwendung (und gegebenenfalls Uhrzeit, wenn relevant)
  5. Aufwandmenge je Hektar (kg oder l)
  6. Lage der Fläche: die Flächeneinheit aus dem InVeKoS-Antrag (in Deutschland die FLIK), sonst die Bestimmungsmethode oder ein GPS-Punkt
  7. Zahl der behandelten Hektar
  8. Kultur mit EPPO-Code (sofern zutreffend)
  9. Entwicklungsstadium nach BBCH (sofern relevant, etwa bei stadienbeschränkter Zulassung)

Die Zusatzangaben gelten schon seit dem 01.01.2026, auch für Papier und Excel. Erweitere deine Vorlage also jetzt. Aufbewahren musst du alles mindestens drei Jahre (§ 11 Abs. 3 PflSchG).

Bis wann musst du umstellen?

Kurz gesagt: Papier geht bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 muss es maschinenlesbar sein.

Nach § 11 Abs. 2 PflSchG sind schriftliche Aufzeichnungen nur bis zum Ablauf des 31.12.2026 möglich. Wer auf Papier führt, wandelt laut Pflanzenschutzdienst Niedersachsen innerhalb von 30 Tagen in ein elektronisches, maschinenlesbares Format um. Nicht als Foto, nicht als PDF. Und warte damit nicht bis Januar.

Was droht bei Lücken?

Die Behörde darf deine Aufzeichnungen jederzeit anfordern, etwa bei einer Fachrechtskontrolle. Ein Verstoß ist nach § 68 PflSchG eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Bei Betrieben mit Agrarförderung können außerdem Direktzahlungen gekürzt werden. Entscheidend ist also, ob du vollständig und im richtigen Format vorlegen kannst. Das ist keine Frage der Software-Marke, sondern der Datei.

Wie hilft Bygmind auf dem Feld?

Bygmind macht aus einem gesprochenen Satz einen strukturierten Eintrag. Die Spracherkennung läuft auf dem Gerät, auch offline ohne Empfang auf dem Schlag. Aus “Nordfeld gespritzt, Mittel X, 1,2 Liter pro Hektar, BBCH 31” wird ein Eintrag. Das Landwirt-Profil gleicht das Mittel mit dem BVL-Mittelkatalog ab (inklusive Zulassungsnummer), nutzt EPPO-Kulturcodes, validiert die Anwendung und ordnet den Schlag per Standort zu.

Mit Eingabemasken füllst du pro Anwendung ein Formular aus. Bei Bygmind sprichst du einen Satz am Schlag, die App füllt die Felder, du bestätigst. Exportiert wird im bundesweiten JKI-Datenstandard (JSON und CSV), auf Wunsch für einen Zeitraum. Das Spritz-Protokoll als PDF ist eine Lesefassung zum Weitergeben, nicht das Pflichtformat.

Aufnahme und Transkription sind kostenlos, das Landwirt-Profil samt Export gehört zum Abo. Die Umwandlung in einen Eintrag braucht ein Sprachmodell, das nicht auf jedem Handy lokal läuft. Mehr auf der Seite Bygmind für Landwirtschaft. Bygmind ist für die Pflanzenschutz-Aufzeichnung gedacht, nicht für die Düngedokumentation.

Checkliste für den Jahreswechsel

  1. Frag deinen Pflanzenschutzdienst, was in deinem Bundesland gilt.
  2. Prüf, ob dein Werkzeug CSV oder JSON ausgeben kann.
  3. Bring Papier-Aufzeichnungen aus 2026 früh in ein maschinenlesbares Format.
  4. Erweitere Excel-Vorlagen um Zulassungsnummer, Art der Verwendung, Lage der Fläche und (wo relevant) BBCH.
  5. Leg eine Kopie der Aufzeichnungen drei Jahre an einem Ort ab, der nicht von einer Plattform abhängt.

Das ist Recherche, keine Rechtsberatung. Für deinen Betrieb gilt, was dein Pflanzenschutzdienst sagt.

Quellen